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BGH, 29.10.1953 - III ZR 31/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 29.01.1953 - III ZR 135/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1953 - III ZR 31/52
Auch dann hat es sich aber bei ihr um einen begünstigenden Verwaltungsakt gehandelt, der, wenn er fehlerfrei zustande gekommen ist, grundsätzlich nicht widerrufbar ist, wie der Senat im Urteil vom 29. Januar 1953 - III ZR 135/52 - mit näherer Begründung erkannt hat.